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   BVerwG, 05.08.1999 - 2 B 49.99   

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BVerwG, 05.08.1999 - 2 B 49.99 (https://dejure.org/1999,20186)
BVerwG, Entscheidung vom 05.08.1999 - 2 B 49.99 (https://dejure.org/1999,20186)
BVerwG, Entscheidung vom 05. August 1999 - 2 B 49.99 (https://dejure.org/1999,20186)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Rechtscharakter einer Verwaltungsrichtlinie - Revisionsrechtliche Zuordnung von Angriffen gegen die Würdigung der Sachlage und Rechtslage durch das Tatsachengericht und deren ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1999 - 2 B 49.99
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 02.02.1995 - 2 C 19.94

    Nachforderungen - Nutzungsentgeld - Rechtsmißbrauch - Verjährungseinrede -

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1999 - 2 B 49.99
    rechtfertigt schon deshalb nicht die Zulassung der Revision, weil die in der Frage bezeichnete "Richtlinie" als Verwaltungsvorschrift nach ständiger Rechtsprechung nicht den Charakter einer Rechtsvorschrift hat (z.B. Urteil vom 2. Februar 1995 - BVerwG 2 C 19.94 - mit Nachweisen), so daß sich die Frage nach der Zulässigkeit einer Rückwirkung von Normen im Revisionsverfahren nicht stellen kann.
  • BVerwG, 20.08.1993 - 9 B 512.93

    Revision - Urteilsgründe - Widersprüchlichkeit

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1999 - 2 B 49.99
    Bei einer derartigen mehrfachen Begründung des Berufungsurteils bedarf es in bezug auf jede der Begründungen eines Zulassungsgrundes, um die Revision zuzulassen (z.B. Beschluß vom 20. August 1993 - BVerwG 9 B 512.93 - ).
  • BVerwG, 29.09.1978 - 2 B 54.78

    Widerruf des Beamtenverhältnisses eines wissenschaftlichen Hochschulassistenten -

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1999 - 2 B 49.99
    Angriffe gegen die Würdigung der Sach- und Rechtslage durch das Tatsachengericht sind revisionsrechtlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen und deshalb im Beschwerdeverfahren unbeachtlich (z.B. Beschluß vom 29. September 1978 - BVerwG 2 B 54.78 - ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.1995 - 2 A 10176/95
    Auszug aus BVerwG, 05.08.1999 - 2 B 49.99
    Nach dem Vortrag der Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz seiner Entscheidung vom 15.05.1995 - 2 A 10176/95 - den Rechtssatz zugrunde gelegt, daß über die Bewilligung von Ratenzahlungen und deren Höhe im Leistungsbescheid, spätestens aber im Widerspruchsbescheid, ausdrücklich und verbindlich entschieden werden müsse, wenn sich der zurückfordernden Behörde aufdrängen müsse, daß der Bereicherungsschuldner wirtschaftlich nicht in der Lage sei, den geforderten Betrag auf einmal zurückzuzahlen.
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